Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Ingenieurbüro (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in den Bereichen Planung, Projektleitung, Installation und Programmierung an.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot schriftlich festgelegt.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
4.2 Reisekosten (z. B. für Bahn, Mietwagen, Hotel) werden gesondert berechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.3 Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Termine und Stornierung

5.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich.
5.2 Eine Absage oder Verschiebung von Terminen durch den Kunden muss mindestens 72 Stunden vor dem Termin schriftlich erfolgen.
5.3 Erfolgt eine Absage oder Verschiebung nicht fristgerecht, ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 % der vereinbarten Vergütung für die geplanten Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
5.4 Bereits angefallene Reisekosten, die nicht mehr stornierbar sind, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.5 Verzögerungen im Projektablauf, die durch nicht oder verspätet gelieferte Ware seitens des Kunden oder dessen Lieferanten entstehen, berechtigen den Auftragnehmer, die dadurch entstehenden Kosten und Verzögerungen zu berechnen. Dazu gehören insbesondere:

  • Die Kosten für Leerlaufzeiten.
  • Zusatzaufwände für neue Terminplanungen.
  • Vergütung für bereits erbrachte, aber nicht nutzbare Dienstleistungen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen, die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
6.2 Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 7 Zahlungsverzug und Mahngebühren

7.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatzgemäß § 288 Abs. 1 BGB zu berechnen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
7.2 Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges kann der Auftragnehmer eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 10,00 € berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.3 Der Auftragnehmer behält sich vor, weitergehende Verzugs- oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
7.4 Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die weitere Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Forderungen einstellen.

§ 8 Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
8.2 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust wird ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

§ 9 Gewährleistung

9.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen.
9.2 Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

§ 10 Vertraulichkeit

10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Datum: 20.11.2024

Ort: Falkensee

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